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Aus aktuellem Anlass:

München – Fröhliches Singen beim Laternenumzug am Martinstag kann für Kindergärten unter Umständen teuer werden: Nach Angaben des Musikrechte-Verwerters Gema werden für das Kopieren aus Liederbüchern Lizenzgebühren fällig. Dies gilt, sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft besitzt. Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen aber nach wie vor beliebig oft vervielfältigt werden. Am Gedenktag des Heiligen Martin an diesem Donnerstag organisieren zahlreiche Kindergärten traditionell Laternenumzüge.

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